Urnengrabstätten
Sie können zwischen zwei Formen von Urnengrabstätten wählen:
Wahlgrabstätten
- Grabgröße: 1,00m x 1,00m
- bis zu 4 Urnenbestattungen
- Stelle frei wählbar
- Vorerwerbe möglich
- Verlängerung „Nachkauf“ möglich
Reihengrabstätten
- Grabgröße: 0,50m x 0,50m
- für eine Einzelperson
- Bestattung nur der Reihe nach
- Stelle nicht frei wählbar
- keine Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit möglich
Die gärtnerische Pflege kann durch die Angehörigen selber oder durch die Beauftragung einer Friedhofsgärtnerei als Jahresauftrag oder im Rahmen der eigenen Vorsorge als Dauergrabpflege erfolgen.
Wahlgrabstätten
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Urnenwahlgrabstätte
Grabgröße: 1,00 m x 1,00 m
Es können bis zu vier Urnenbeisetzungen auf der Grabstätte erfolgen. Urnenwahlgrabstätten können im Rahmen einer Vorsorge bereits vor Eintritt eines Bestattungsfalls erworben werden. Es gibt verschiedene Anlagen für Urnenwahlgrabstätten auf dem Friedhof. Die Lage der Grabstätte ist in Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung frei wählbar.
Die Mindestnutzungszeit beträgt 20 Jahre und entspricht somit der Ruhezeit einer Urne. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist die Grabstätte verlängerbar und kann demnach als Familiengrabstätte genutzt werden.
Die gärtnerische Pflege kann durch die Angehörigen selbst oder durch die Beauftragung einer Friedhofsgärtnerei erfolgen.
Die Aufstellung eines individuellen Grabmals ist auf Antrag möglich.Kosten für eine Bestattung auf einer Urnenwahlgrabstätte:
Urnenwahlgrabstätte (4 Urnen) für 20 Jahre – 806,00 €
Ausstellung einer Graburkunde – 17,00 €
Urnenbeisetzung – 175,00 €Gesamt: 998,00 €
Weitere zusätzliche Kosten können entstehen durch:- Nutzung der Auferstehungskapelle anlässlich einer Trauerfeier 210,00 €
- Stehendes oder liegendes Grabmal
- Setzen einer Einfassung
- Vergabe der Grabpflege
Reihengrabstätten